Anzeige eines Sterbefalles

Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde,
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß
  • Meldenachweis des Verstorbenen

Beim Standesamt fallen derzeit üblicherweise S 69,05 an Gebühren an (_ 53,05 Totenbeschaugebühr, _ 16,-- an Gebühren für die Ausstellung von zwei Sterbeurkunden)

Zuständig

 
Kontaktdaten von Judith Binder
Judith Binder
Tel: +43 2268 6610-130
Fax: +43 2268 6610-108
judith.binder@grossmugl.gv.at

 

 
Kontaktdaten von Birgit Kaufmann
Birgit Kaufmann
Tel: +43 2268 6610-140
Fax: +43 2268 6610-108
birgit.kaufmann@grossmugl.gv.at