Gemeinderatswahl 2025

Gemeinde Großmugl

Am 26. Jänner 2025 wird der Gemeinderat neu gewählt. 

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Gemeinderatswahl optimal unterstützen. Deshalb haben wir Ihnen eine „Amtliche Wahlinformation - Gemeinderatswahl 2025“ zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung.

Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Buchstaben/Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet und einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert. Doch was ist mit all dem zu tun?

Wenn Sie am 26. Jänner 2025 im Wahllokal Ihre Stimme abgeben, bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung.

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil diese personalisiert ist. Sie haben zur Beantragung einer Wahlkarte drei Möglichkeiten: Persönlich im Gemeindeamt, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.

Unsere Tipps: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 22. Jänner 2025 24 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 24.01.2025, 12:00 Uhr erfolgen. Eine persönliche Antragstellung ist bis Freitag, den 24.01.2025, 12:00 Uhr möglich.

Bei einem mündlichen Antrag ist ein Lichtbildausweis vorzulegen. Bei der schriftlichen Antragstellung ist die Identität entweder durch Angabe der Reisepassnummer, durch Anführung des Codes auf der Wahlinformation, Kopie des Reisepasses oder Urkunde bzw. amtliche Bescheinigung oder elektronische Einbringung auch durch eine elektronische Signatur glaubhaft zu machen. Bei einem mündlichen Antrag ist ein Lichtbildausweis vorzulegen.

Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt eingeschrieben an Ihre angegebene Zustelladresse. 

 

Wählen mit Wahlkarten:

Vor dem Wahltag:

· Per Briefwahl, die Wahlkarte muss bis spätestens 26.01.2025 um 6:30 Uhr bei der Gemeinde einlangen

Am Wahltag:

· Durch persönliche Stimmabgabe in jedem Sprengel Ihrer Gemeinde,

· oder Sie können Ihre unterschriebene Briefwahlkarte in Ihrem Wahlsprengel bis zum Schließen des Wahllokales abgeben oder durch Boten überbringen lassen

· Beim Besuch der besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde (nur innerhalb des Gemeindegebietes möglich)

 

 

 


06.01.2025