NÖ Hundehaltegesetz

Gemeinde Großmugl

Sehr geehrte Hundehalterin,
sehr geehrter Hundehalter!

Der Landtag von Niederösterreich hat am 7. Juli 2022 eine Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes beschlossen.

Hinsichtlich der ab 1. Juni 2023 verpflichtend abzuschließenden Haftpflichtversicherung für alle Hunde wurde für die Vorlage des Nachweises der ausreichenden Haftpflichtversicherung eine Übergangsfrist für bereits vor diesem Zeitpunkt gehaltene Hunde bis zum 1. Juni 2025 vorgesehen.

Gemäß § 4 Abs. 8 des NÖ Hundehaltegesetzes ist der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung dann gegeben, wenn der Hundehalter oder die Hundehalterin eine auf seinen oder ihren Namen lautende Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in der Höhe von € 725.000,- pro Hund für Personen- und Sachschäden abgeschlossen hat und aufrechterhält. Durch den Abschluss einer eigenen Hundehaftpflichtversicherung oder als Einschluss im Rahmen einer Haushaltsversicherung oder in einer anderen gleichartigen Versicherung kann der Versicherungsverpflichtung entsprochen werden.

Alle Hundehalterinnen und Hundehalter, welche bereits Hunde vor dem 1.Juni 2023 gehalten haben, sollten umgehend einen Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung gemäß § 4 Abs. 8 NÖ Hundehaltegesetz beim Gemeindeamt vorlegen.



24.04.2025