NÖ Wohnkostenzuschuss

NÖ Landesregierung

Der von der NÖ Landesregierung beschlossene NÖ Wohnkostenzuschuss soll dazu beitragen, die finanzielle Situation der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zu entlasten und soll Menschen mit geringerem Einkommen in Zeiten enorm gestiegener Wohnkosten erleichtern.

Für Rückfragen steht die Hotline für den NÖ Wohnkostenzuschuss unter 02742/9005-15970 gerne und jederzeit zur Verfügung.

Antragsstellung:
Die Antragsstellung ist im Zeitraum von 23.10.2023 bis 31.12.2023 möglich und ist online unter folgendem Link möglich: Wohnkostenzuschuss

Auch besteht die Möglichkeit, den beiliegenden Antrag auszufüllen, zu unterschreiben und per Mail an wohn-heizkostenzuschuss@noel.gv.at oder per Post an untenstehende Adresse zu retournieren:

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten

Wer kann den NÖ Wohnkostenzuschuss erhalten:

Den NÖ Wohnkostenzuschuss können jene Haushalte erhalten, deren jährliches Bruttoeinkommen folgende Einkommensgrenzen (höchstzulässiges Jahreshaushaltseinkommen) nicht übersteigt:

a) 20.000 Euro, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat

b) 50.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben

Zusätzlich muss der Hauptwohnsitz in Niederösterreich sein und man muss dem berechtigten Personenkreis angehören.


Hier finden Sie die Allgemeinen Richtlinien zum NÖ Wohnkostenzuschuss : 

NOe_Wohnkostenzuschuss_Richtlinien_inkl._DSGVO_1_.pdf (0.12 MB)

Antrag für den NÖ Heizkostenzuschuss:

Antragsformular_NÖ_Wohnkostenzuschuss.pdf (0.02 MB)

27.10.2023