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Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Salzburg vom 23. April 2023.
Aktiv wahlberechtigt bei der Salzburger Landtagswahl 2023, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, waren grundsätzlich alle Personen, die
Auch "Auslandssalzburgerinnen"/"Auslandssalzburger" waren wahlberechtigt, wenn sie vor dem Umzug ins Ausland in einer Gemeinde des Landes Salzburg ihren Hauptwohnsitz hatten, sie nicht länger als zehn Jahre im Ausland wohnten und bis spätestens 24. Februar 2023 einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerevidenz stellten.
Salzburger Landtagswahlordnung (LTWO 1998)
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