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In Österreich werden am 9. Juni 2024 die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt (20 Mitglieder von insgesamt 720). Als Stichtag wird der 26. März 2024 festgesetzt. Die Europawahl 2024 findet in allen 27 Mitgliedstaaten zwischen dem 6. Juni und dem 9. Juni 2024 statt.
Die Europawahl ist eine Direktwahl, bei der die Stimme für eine kandidierende Partei abgegeben wird. Welche Kandidatinnen/Kandidaten in das Europäische Parlament einziehen, ergibt sich − abhängig vom Wahlergebnis − aus deren Reihung innerhalb der Partei und dem Ergebnis der Auswertung der Vorzugsstimmen. Die Gesetzgebungsperiode des Europäischen Parlaments beträgt fünf Jahre.
Das Europäische Parlament vertritt alle Bürgerinnen/Bürger der EU-Mitgliedstaaten und hat weitreichende Befugnisse, vor allem die Mitwirkung an der Gesetzgebung in der EU, Haushaltsbefugnisse und demokratische Kontrollrechte in Bezug auf die EU-Institutionen. Darüber hinaus wählt das Europäische Parlament die Präsidentin/den Präsidenten der Europäischen Kommission auf Basis eines Kandidatenvorschlags des Europäischen Rates. Da die Amtszeit der amtierenden Präsidentin im Jahr 2024 endet, wirkt sich das Ergebnis der Europawahl auch auf die Ernennung ihrer Nachfolgerin/ihres Nachfolgers aus.
Das Bundesministerium für Inneres hat für alle Fragen rund um die Europawahl eine Hotline eingerichtet: von Montag bis Freitag kann von 8 bis 17 Uhr kostenlos über die Telefonnummer 0800 202220 angerufen werden, vom Ausland aus ist die Hotline unter +43 1 53126 2700 zu erreichen.
Die Europawahl erfolgt allgemein, frei, geheim und unmittelbar. Es wird das System des Verhältniswahlrechts angewandt. So wie bei Nationalratswahlen können auch bei Europawahlen Vorzugsstimmen vergeben werden. Auch in anderen Aspekten gleicht die Europawahl im Wesentlichen einer Nationalratswahl (z.B. bei der Möglichkeit, per Briefwahl, Wahlkarte oder vor einer "fliegenden Wahlkommission" abzustimmen etc.). Für die Sitzvergabe können die Mitgliedstaaten eine Mindestschwelle von höchstens fünf Prozent der abgegebenen Stimmen festlegen. In Österreich gilt − wie bei Nationalratswahlen − die Vier-Prozent-Hürde.
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