Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Veranstaltungssaal buchen
Einige Passbehörden bieten auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung (online, telefonisch oder per E-Mail). Bei manchen Passbehörden ist die Vereinbarung eines Termins jedenfalls erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der jeweiligen Behörden-Website.
Der Widerruf des Reisedokuments in den (internationalen) Fahndungsdatenbanken benötigt mindestens 24 Stunden.
Die Einreisebestimmungen einiger Länder sehen vor, dass die Einreise mit verloren oder gestohlen gemeldeten Reisepässen, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet wurde, nicht möglich ist.
Ausführliche Informationen zu den Themen "Reisepass verloren" und "Reisepass gestohlen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Länderspezifische Reiseinformationen und Einreisebestimmungen (→ BMEIA)
§ 10a Abs 2 Passgesetz (PassG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
Marktgemeinde Großmugl
Marktplatz 23
2002 Großmugl
Tel: 02268/6610
Fax:02268/6610-8
gemeindeamt@grossmugl.gv.at
Aufenthalt
Bauen
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Kfz
Personalausweis
Reisepass
Todesfall
Umzug
Wahlen