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Wird in einem Mitgliedstaat ein Gebrauchtwagen (mit einer EU-Konformitätsbescheinigung) gekauft, kann der Ziel-Mitgliedstaat eine technische Kfz-Überprüfung verlangen. Dies jedoch nur dann, wenn eine solche Überprüfung unter vergleichbaren Umständen (Alter des Kraftfahrzeugs, Wiederzulassung etc.) auch beim Kauf von Gebrauchtwagen im Inland vorgeschrieben ist. Die Abkürzung CoC ist sehr gebräuchlich und bedeutet „Certificate of Conformity“.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
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