Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Mobilität & Verkehr > Mobilität & Verkehr > Mitfahrbörsen
Acht Wochen nach der Entbindung (Schutzfrist) dürfen Arbeitnehmerinnen nicht beschäftigt werden, auch wenn sie es selbst wünschen.
Während der Schutzfrist besteht grundsätzlich Anspruch auf Wochengeld. Bei Arbeitsunfähigkeit nach der Schutzfrist gebührt Entgeltfortzahlung durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber.
Bis zum Ablauf von 12 Wochen nach der Entbindung dürfen Mütter u.a. mit folgenden Arbeiten nicht beschäftigt werden:
Elternkalender (→ AK)
§ 5 Mutterschutzgesetz (MSchG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Marktgemeinde Großmugl
Marktplatz 23
2002 Großmugl
Tel: 02268/6610
Fax:02268/6610-8
gemeindeamt@grossmugl.gv.at
Aufenthalt
Bauen
Coronavirus in Österreich
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Kfz
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Todesfall
Umzug
Vereine
Wahlen