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Grundsätzlich können Menschen heiraten, sobald sie 18 Jahre alt sind; dann sind sie volljährig und in der Regel entscheidungsfähig.
Um heiraten zu können, darf darüber hinaus kein Eheverbot vorliegen. Zu den Eheverboten zählen:
Anmeldung zur Eheschließung
Marktgemeinde Großmugl
Marktplatz 23
2002 Großmugl
Tel: 02268/6610
Fax:02268/6610-8
gemeindeamt@grossmugl.gv.at
Aufenthalt
Bauen
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Kfz
Personalausweis
Reisepass
Todesfall
Umzug
Wahlen